AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Singh Solutions GmbH

 

1.) Allgemeines

Sämtliche Angebote, Aufträge, Verkäufe, Lieferungen, Serviceleistungen etc. erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon gelten nur dann als vereinbart, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt. Allgemeine

Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden unabhängig von ihrem Inhalt nur insoweit Anwendung, als sie nicht von unseren

Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des

sonstigen Vertragsinhaltes gelten nur als vereinbart, wenn dies ausdrücklich in schriftlicher Form von uns bestätigt wurde.

Im Falle einer Lieferung von Automaten, Zahlungssystemen oder sonstigen technischen Geräten, die der Abnehmer mit anderen Geräten

kombinieren will, ist die Kompatibilität von Geräten und Software mit den Geräten, die der Abnehmer verwendet oder verwenden will,

vom Abnehmer vorher selbst zu überprüfen ist. Wir stehen für die Kompatibilität nur ein, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich

zugesichert haben.

 

2.) Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir sind erst gebunden, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden

ist.

 

3.) Lieferung, Abnahme

Wir sind um die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferfristen und Termine bemüht. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung

eines Fixtermins sind die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen nur als Circa-Angaben zu verstehen; sie stehen insbesondere unter

dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Wir sind berechtigt, Ware höherer

Qualität oder Nachfolgemodelle zu liefern.

Bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder

eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Zu derartigen außergewöhnlichen Umständen gehören z.B. die nicht rechtzeitige

Herstellung, Lieferung oder der Transport von Waren durch den Hersteller, dauernde oder zeitweise Verhinderung der Lieferung durch

höhere Gewalt, Pandemie, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Lieferbeschränkungen aufgrund von Sanktionen, wesentliche

Handels- oder energiepolitische Veränderungen, Betriebsstörungen jeder Art, Streiks oder Aussperrungen, Mangel oder abnorme

Verteuerung von Rohstoffen, Transportmitteln oder Arbeitskräften, Verkehrsstörungen, Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrverbote.

Der Käufer ist bei einer Lieferverzögerung nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Lieferfrist von

mindestens vier Wochen gesetzt und für den Fall von deren Nichteinhaltung den Rücktritt angekündigt hat.

Ein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ist bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit gänzlich

ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch 5 % des Netto-

Lieferwertes, begrenzt; insbesondere ist die Geltendmachung eines entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

Bei sämtlichen von uns ausgehenden Lieferungen geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware einem Spediteur oder

Frachtführer übergeben worden ist. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Frachtkosten trägt.

Der Vertragspartner ist im Übrigen verpflichtet, die Ware oder eine Dienstleistung zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort

abzunehmen. Lehnt der Vertragspartner die Abnahme trotz Fristsetzung ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und

Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns in Höhe von 15% des Nettokaufpreises bzw. der Nettovergütung geltend zu machen, es sei

denn, der Käufer wendet ein, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Erfolgt die Abnahme oder der Abruf nicht rechtzeitig oder wird der

Versand durch Umstände unmöglich, die der Abnehmer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage des Zugangs der Erklärung der

Versandbereitschaft an auf den Abnehmer über. In diesem Fall sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des

Vertragspartners einzulagern und als geliefert zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

4.) Zahlung, Zahlungsverzug, Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen, Leasing-Verträgen,

Stundungsvereinbarungen und ähnlichem wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät oder

wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern oder ernsthaft in Frage zu

stellen. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.

 

5.) Gewährleistung und sonstige Haftung

Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach dem Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Der gewerbliche Vertragspartner

(Unternehmer) ist gemäß § 377 HGB zur unverzüglichen Rüge verpflichtet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ist der Kunde Verbraucher, gelten für ihn die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns gegenüber einem Unternehmer nach unserer Wahl zur Nachbesserung

durch Austausch oder Reparatur der fehlerhaften Ware. Die Gewährleistungspflicht besteht gegenüber Unternehmern für die Dauer von

12 Monaten ab Eingang der Ware bei dem Vertragspartner. Natürlicher Verschleiß oder Schäden, die auf fahrlässige oder unsachgemäße

Bedienung oder Behandlung oder mangelhafte Pflege bzw. Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder

Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Vertragspartner wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach

gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben ein Ersatzanspruch wegen des Mangels oder eines

Folgeschadens nur dann zu, wenn wir schuldhaft gehandelt haben, es sei denn, dass dieser Haftungseinschränkung zwingende gesetzliche

Bestimmungen entgegenstehen.

 


 

6.) Garantiebestimmungen

Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie von einem Jahr ab dem Eingangsdatum der Maschine, sofern die Maschine gemäß der Bedienungsanleitung des Verkäufers betrieben wird. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer bei einem auftretenden Problem kostenlos neue Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und Betriebsstoffe. Die Kosten für Reparaturarbeiten sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Der Verkäufer bietet jedoch Onlinevideos zur Unterstützung beim Einbau oder Ausbau der Ersatzteile an.

 

7.) Serviceleistungen

Sämtliche Serviceleistungen wie beispielsweise Wartung oder Reparatur und die Installation und Wartung von Software etc. stellen separat

zu vergütende Leistungen dar. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bestimmen sich die Preise für Serviceleistungen nach den

jeweils bei uns geltenden Sätzen. Von uns erstellte Kostenvoranschläge können ohne vorherige Absprache mit dem Kunden um bis zu 20 %

überschritten werden. Der Kostenvoranschlag ist nur dann Maßstab für die Berechnung, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen sich

mit den dort aufgeführten decken. Weitere, darüber hinaus gehende Leistungen werden zusätzlich berechnet.

Für Schäden aus Serviceleistungen haften wir nicht bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit; ausgenommen von der Haftungsbeschränkung

sind Körper- oder Gesundheitsschäden.

 

8.) Eigentumsvorbehalt

Bei sämtlichen Warenlieferungen von uns geht das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich eventueller

Nebenforderungen auf den Käufer über.

Der Käufer unserer Ware ist nicht berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren anderen zur Sicherheit zu

übereignen oder zu verpfänden. Über Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentumsrechts hat uns der Käufer

unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Vandalismus,

Diebstahl, Einbruchs-, Sturm- und Wassergefahren angemessen zu versichern sie pfleglich zu behandeln und uns über Schäden und

Diebstahl unverzüglich zu informieren. Der Versicherungsabschluss ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Auf Verlangen ist der Käufer

jederzeit verpflichtet, uns mitzuteilen, wo sich die Vorbehaltsware befindet und gegebenenfalls uns oder einem von uns Beauftragten

zwecks Besichtigung Zugang zu ihr zu verschaffen.

Im Falle der Stellung eines Insolvenzantrags hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und dafür zu sorgen, dass die Vorbehaltsware

vor einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter geschützt wird.

 

9.) Keine Gewährleistung für Münzprüfer

Bei von uns gelieferten Automaten und Zahlungssystemen wird keine Gewähr für die Abweisung von Fremdwährungen, Falschmünzen,

manipulierten Münzen, münzähnlichen Gegenständen, nachgemachten oder gefälschten Banknoten oder Benutzerkarten etc.

übernommen. Insbesondere sind in diesen Fällen Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

10.) Keine Haftung bei Manipulation, Inventurdifferenzen etc.

Wir übernehmen keine Haftung bei jedweder Art von Manipulation der von uns gelieferten Automaten oder seiner Komponenten. Dies gilt

insbesondere für Warenverluste und Funktionsstörungen. Wir haften nicht für Inventurdifferenzen in den von uns verkauften,

vermieteten, geleasten etc. Automaten.

 

11.) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

 

12.) Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile Offenbach am Main. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle

Rechtsstreitigkeiten Offenbach am Main. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

 

13.) Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese umfassen insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsbeziehung durchzuführen und abzuwickeln, sowie zur Bearbeitung Ihrer Anfragen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

 

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

 

Für weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, zu Ihren Rechten und wie Sie diese geltend machen können, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website einsehen können.


 

 

14.) Sonstiges

Im Zuge des Abschlusses von Verträgen erheben wir folgende personenbezogenen Daten: Namen, Anschrift, E-Mailadresse,

Telefonverbindung des Vertragspartners sowie evtl. des von ihm benannten Ansprechpartners sowie die Bankverbindung des

Vertragspartners. Wir verarbeiten die vorgenannten Daten nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.

Der Käufer elektrisch betriebener Geräte ist verpflichtet, gebrauchte Geräte am Ende Ihrer Nutzungszeit gem. § 10 Abs. 1 Elektro- und

Elektronikgerätegesetz einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch

die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen oder

lückenhaften Bestimmung tritt eine Regelung, die der von den Parteien beabsichtigten in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am

nächsten kommt.

 

Stand: 23.10.2023